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DGymB Information
Staatlich geprüfte/-r Gymnastiklehrer/-in
Arbeitsplätze und Tätigkeitsfelder
Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerinnen und -lehrer absolvieren eine dreijährige Berufsfachschulausbildung. Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt und unterliegt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Der Beruf zählt zu den anerkannten Ausbildungsberufen und zu den Gesundheitsberufen. Nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung arbeiten Gymnastiklehrer/-innen je nach Ausbildungsschwerpunkten als Bewegungs- und Gesundheitspädagogen in folgenden Bereichen:
Sozialpädagogische Einrichtungen
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Kommunale, kirchliche und private Kindergärten und Kindertagesstätten
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Erziehungsheime
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Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
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Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für behinderte Erwachsene und alte Menschen
Bildungs- und Schulwesen
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Erwachsenenbildung (Familienbildungsstätten, Volkshochschulen)
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öffentliche allgemeinbildende Schulen (Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien)
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Sonderschulen (für Lernbehinderte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Sprach- und Hörbehinderte)
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Berufsbildende Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen)
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Privatschulen
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Kommunale Kultureinrichtungen
Gesundheitswesen
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Klinikbereich: Fach-, Reha-, Kur- und Tageskliniken für Psychosomatik, Psychiatrie,
Neurologie, Suchtheilung, Rheumatologie, Orthopädie, Gynäkologie, Pädiatrie,
Geriatrie, Krebsnachsorge …
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Kurbäder, Kurhotels, Kinder- und Mütter-Erholungsheime
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Prävention: Gesundheitszentren, Betriebliche Gesundheitsförderung, Krankenkassen (nach § 20 SGB V anerkannt als Leistungserbringer von Präventionsmaßnahmen), Sport-, Tagungs-, Wellness- und Urlaubshotels, Fitnessstudios
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Rehabilitation: Rehasport- und Selbsthilfegruppen (Rheuma, Osteoporose, Fibromyalgie, Asthma, Parkinson, Diabetes …), Rehabilitationssport und Funktionstraining (§ 44 SGB IX)
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Geburtsvorbereitung, Wochenbett- und Rückbildungsgymnastik; Inkontinenzprophylaxe und -rehabilitation