Leitfaden Präventation
Der Berufsverband informiert seine Mitglieder regelmäßig über gesetzliche Änderungen, sofern sie Beruf und Berufsausübung betreffen, z. B. §§ 20 und 20a SGB V
Der Berufsverband informiert seine Mitglieder regelmäßig über gesetzliche Änderungen, sofern sie Beruf und Berufsausübung betreffen, z. B. §§ 20 und 20a SGB V